SCHUTZRAUM-rEPARATUREN

Gemäss dem Amt für Militär und Zivilschutz sind die Eigentümer von Schutzräumen von Gesetzes wegen verpflichtet, für den Unterhalt des Schutzraumes zu sorgen. Diese dürfen offiziell für «Zivilschutzfremde Zwecke», wie zum Beispiel als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum oder Archiv genutzt werden. Leider werden Schutzräume allerdings oftmals bezüglich Unterhalt stark vernachlässigt. Das kann teuer werden. Deshalb empfehlen wir periodische Kontrollen und Services sowie regelmässige Unterhaltsarbeiten durch unsere Spezialisten.

Mängelbehebungnach PSK

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UnterhaltSchutzraum

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PflichtenSchutzraum-Eigentümer

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Mängelbehebung nach PSK.

Die periodische Schutzraumkontrolle (PSK) dient den Kantonen und den Gemeinden als Übersicht über die Betriebsbereitschaft der Schutzräume. Dabei wird geprüft, ob der Schutzraum bei einem Ernstfall oder einer Katastrophe bezugsbereit ist. Festgestellte Mängel beheben wir schnell und zuverlässig. Je nach Qualität der Kontrolle können wir vorab einen Kostenvoranschlag erstellen oder müssen die Schwachstellen vor der Reparatur im Schutzraum genauer anschauen. Wir beheben Schäden und Mängel an Belüftungsanlagen sämtlicher Hersteller und haben entsprechendes Ersatzmaterial an Lager.

PSK 2013 des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS >>

Unerlaubte Durchführung von Leitungen.

Bei Umbauten geht häufig vergessen, dass die Schutzraumhülle nicht, oder nur unter genauen Auflagen, verletzt werden darf. Das Durchführen von Sanitär- und Elektroleitungen unterliegt Auflagen. Wir helfen während des Umbauprojekts beratend und im Kontakt mit den Behörden. Sollte eine Durchführung nachträglich bemängelt werden, finden wir Lösungen zur korrekten Abnahme des Werkes.

Vorher:

Nachher: