SCHUTZRAUM-rEPARATUREN

Gemäss dem Amt für Militär und Zivilschutz sind die Eigentümer von Schutzräumen von Gesetzes wegen verpflichtet, für den Unterhalt des Schutzraumes zu sorgen. Diese dürfen offiziell für «Zivilschutzfremde Zwecke», wie zum Beispiel als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum oder Archiv genutzt werden. Leider werden Schutzräume allerdings oftmals bezüglich Unterhalt stark vernachlässigt. Das kann teuer werden. Deshalb empfehlen wir periodische Kontrollen und Services sowie regelmässige Unterhaltsarbeiten durch unsere Spezialisten.

Mängelbehebungnach PSK

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UnterhaltSchutzraum

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PflichtenSchutzraum-Eigentümer

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Schutzräume dürfen für «Zivilschutzfremde Zwecke» genutzt werden. Sie sind allerdings vom Eigentümer so zu unterhalten und zu verwenden, dass sie innert Tagen auf Anordnung des Bundes bezugsbereit gemacht werden können.

Gut zu wissen: Die Schutzräume werden mindestens alle 10 Jahre durch die Behörden kontrolliert. Das Merkblatt und die Bedienungsanleitung beim Ventilationsaggregat dienen als Hilfe für den Unterhalt. Wer sicher gehen will, verlässt sich einmal im Jahr auf unsere Spezialisten, die dafür sorgen, dass der Schutzraum betriebsbereit bleibt.