Ein Schutzplatz für alle.
In der Schweiz gilt die Schutzraum-Baupflicht bei Neubauten von Wohnhäusern, Spitälern und Heimen. Damit soll sichergestellt werden, dass der gesamten Bevölkerung im Ernst-, respektive Katastrophenfall ein Schutzplatz zur Verfügung steht. Die erforderliche Anzahl Schutzplätze ist abhängig von der Art und der Dimension der Nutzung.