SCHUTZRAUM-rEPARATUR

Gemäss dem Amt für Militär und Zivilschutz sind die Eigentümer von Schutzräumen von Gesetzes wegen verpflichtet, für den Unterhalt des Schutzraumes zu sorgen. Diese dürfen offiziell für «Zivilschutzfremde Zwecke», wie zum Beispiel als Lager, Keller, Bastel- und Spielraum oder Archiv genutzt werden. Leider werden Schutzräume allerdings oftmals bezüglich Unterhalt stark vernachlässigt. Das kann teuer werden. Deshalb empfehlen wir periodische Kontrollen und Services sowie regelmässige Unterhaltsarbeiten durch unsere Spezialisten.

Mängelbehebungnach PSK

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UnterhaltSchutzraum

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PflichtenSchutzraum-Eigentümer

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Einladung.Zum virtuellen Rundgang.